W.I.R. wichtige interne Regelungen
Hausordnung
Hausordnung der Ludwig-Erhard-Schule
An der Ludwig-Erhard-Schule Neuwied lernen und arbeiten ca. 2300 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 120 Lehrerinnen und Lehrer. Hinzu kommt das Personal für die Verwaltung, für die Juniorenfirma e. V., für die Wartung und Reinigung.
Eine gute Erfolg versprechende Zusammenarbeit einer solch großen Zahl von Menschen in einem großen Gebäudekomplex ist nur möglich, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.
Diese Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Zusammenleben und eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller ermöglichen. Dafür tragen alle Verantwortung, die am Schulleben teilnehmen.
1 Allgemeine Grundsätze
1.1 Schulgebäude, Sporthalle und sonstige Einrichtungen der Ludwig-Erhard-Schule dienen der Bildung aller Jugendlichen und Erwachsenen, die diese Schule besuchen. Um ein möglichst reibungsloses Zusammenarbeiten vieler Menschen zu ermöglichen, soll diese Hausordnung das Zusammenleben in der Schule entsprechend dem Zweck der schulischen Arbeit regeln.
1.2 Damit alle sich hier wohl fühlen können, soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler und jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer sich für diese Ordnung einsetzen und sich so verhalten, dass
- niemand unnötig gestört oder belästigt wird
- niemand gefährdet wird und
- keine Schäden verursacht werden.
Jede Form von Gewalt, sowohl körperliche als auch verbale, verstößt gegen die Regeln des Zusammenlebens.
Wir alle, die an unserer Schule lernen und arbeiten, betrachten es daher als unsere selbstverständliche Pflicht, soziale Konflikte friedlich und somit gewaltfrei zu lösen.
1.3 Wir alle am Schulleben Beteiligten müssen zur Sauberkeit und Hygiene beitragen, damit sich alle in der Schule wohl fühlen können.
Die Ludwig-Erhard-Schule ist unsere Schule!
2 Unterrichtszeiten, Unterrichtsbeginn und Pünktlichkeit
2.1 Um einen geregelten Unterricht zu gewährleisten, ist es wichtig, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen.
2.2 Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr und endet um 16:15 Uhr. Für einzelne Bildungsgänge können auch nach der 10. Stunde besondere Unterrichtszeiten festgesetzt werden.
1. Stunde | 7:30 - 8:15 Uhr |
2. Stunde | 8:15 - 9:00 Uhr |
Pause | |
3. Stunde | 9:15 - 10:00 Uhr |
4. Stunde | 10:00 - 10:45 Uhr |
Pause | |
5. Stunde | 11:00 - 11:45 Uhr |
6. Stunde | 11:45 - 12:30 Uhr |
Mittagspause 30 Minuten | |
7. Stunde | 13:00 - 13:45 Uhr |
8. Stunde | 13:45 - 14:30 Uhr |
Pause | |
9. Stunde | 14:45 - 15:30 Uhr |
10. Stunde | 15:30 - 16:15 Uhr |
2.3 Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer anwesend sein, so informiert der/die Klassensprecher/in oder ein anderer Schüler/eine andere Schülerin die Schulleitung (Mitteilung im Sekretariat).
2.4 Vertretungspläne werden über den Monitor in der Eingangshalle bekannt gegeben oder sind online über eine App einsehbar.
3 Aufenthalt und Verhalten in der Schule vor Unterrichtsbeginn, in Freistunden, in Pausen und während des Unterrichts
3.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich ab 07:00 Uhr, in den Freistunden, in den Pausen und nach dem Unterricht bis zur Heimfahrt in der Schulcafeteria, in der Eingangshalle oder auf dem Schulhof aufhalten.
Ein Aufenthalt in den Klassenräumen (ausgenommen Fachräumen) in Freistunden zum Lernen kann zugestanden werden, wenn eine Lehrperson die Berechtigung formgerecht erteilt hat. Die Aufsicht übernehmen die Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortung, wobei jeweils eine Schülerin oder ein Schüler zu benennen ist, die bzw. der die Aufsicht übernimmt.
Das Verweilen in den Fluren ist nicht erlaubt.
Während der Pausen stehen Lehrkräfte im Gebäude und auf dem Schulhof als Ansprechpartner zur Verfügung. Besondere Vorkommnisse sind diesen Aufsichtskräften zu melden.
Nach dem ersten Gong (07:25 Uhr) begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
3.2 Fachräume dürfen nur in Begleitung der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden.
Die für diese Räume geltenden gesonderten Benutzungsordnungen sind zu beachten.
3.3 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sollen nach Nutzung so verlassen werden, wie man sie vorzufinden wünscht. Die Toiletten werden in den Pausen regelmäßig von den Aufsichtsführenden kontrolliert.
3.4 Die Benutzung des Aufzuges ist für Schülerinnen und Schüler nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei beeinträchtigter Mobilität) mit höchstens einer Begleitperson möglich.
3.5 Während der Unterrichtszeit hat im ganzen Schulgebäude und auf dem Schulgelände Ruhe zu herrschen. Im Unterricht gilt ein Handynutzungsverbot, es sei denn die Lehrperson lässt eine fachgebundene, zeitlich begrenzte Nutzung der Smartphones ausdrücklich zu. Andere Geräte der Unterhaltungselektronik (Musikspieler, Datenbrillen, Smartwatches und dergleichen) dürfen während des Unterrichts nicht genutzt werden.
Geräte, die andere gefährden können, z. B. Waffen, Laser-Pointer dürfen nicht in die Schule gebracht werden.
3.6 Für Schülerarbeitsgruppen und für das Selbststudium steht eine multimediale Präsenzbibliothek in Raum 143 zur Verfügung.
3.7 Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Unterrichtsräume in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen (Stühle hochstellen, Tafel reinigen, elektronische Geräte ausschalten/herunterfahren, Fenster schließen, Licht ausschalten).
3.8 Abfälle sind in dafür vorgesehene Behälter getrennt zu entsorgen. Wer die Abfälle achtlos wegwirft, kann zur Säuberung der verschmutzten Bereiche herangezogen werden.
4 Essen, Trinken, Rauchen
4.1 Während der unterrichtsfreien Zeit können in der Cafeteria im Erdgeschoss Getränke und Lebensmittel erworben werden. Für warme und kalte Getränke stehen im Erdgeschoss Automaten zur Verfügung.
Getränke dürfen nur in fest verschließbaren Behältern in den Klassenraum mitgenommen werden. In den Fachräumen sind Getränke grundsätzlich verboten.
Essen während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht erlaubt.
4.2 Das Mitbringen, der Verkauf und der Konsum von alkoholischen Getränken, Drogen und sonstigen Suchtmitteln werden aus bekannten Gründen nicht geduldet.
4.3 Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
5 Fahrzeuge
5.1 Im Schulbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden. Die Zufahrten zu den Parkplätzen und zum Zweiradkeller sind keine öffentlichen Straßen. Es gilt hier die Allgemeine Straßenverkehrsordnung.
5.2 Autos sind auf dem Schulparkplatz nur innerhalb der markierten Parkplätze abzustellen. Es ist zu beachten, dass ein Teil des Parkraumes nur für die Bediensteten des Staatlichen Studienseminars und der Schule und für behinderte Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht. Durch eine Schranke wird der Zugang zu diesem Parkraum bis 16:15 Uhr geregelt. Der Buswendeplatz und die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge müssen stets freigehalten werden. Bei Nichtbeachtung wird gebührenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten für Halterfeststellungen werden den Fahrern bzw. Haltern der falsch geparkten Fahrzeuge in Rechnung gestellt. Diese betragen 5,00 € bei im Sekretariat registrierten Fahrzeugen ansonsten 10,00 €. Ebenso werden alle weitere Kosten, z.B. Abschleppkosten, in Rechnung gestellt. Fahrzeuginhaber, deren Fahrzeug zugeparkt wurde, müssen entweder warten oder in eigener Verantwortung dem Abschleppdienst einen Auftrag erteilen. Es werden keine Durchsagen wegen falsch geparkter Fahrzeuge gemacht.
5.3 Alle Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder werden in dem dafür vorgesehenen Raum (Zweiradkeller) abgestellt. Die Fahrzeuge dürfen in diesem Raum nur geschoben werden. Die Motoren dürfen erst im Freien laufen. Auch für diesen Raum gilt das strenge Rauchverbot.
6 Gefährdung, Schäden, Unfälle
6.1 Bei Gefahrensituationen und Alarmzeichen ist das Schulgebäude unverzüglich klassenweise auf den gekennzeichneten Fluchtwegen gemäß Alarmplan zu verlassen (es erfolgt eine Alarmübung zu Beginn jeden Schuljahres). Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss unbedingt freigehalten werden.
6.2 Alle Einrichtungen und Anlagen der Schule sind schonend zu behandeln. So sollen Tische, Bänke und Stühle nur sachgemäß benutzt werden und Fensterbänke und Heizkörper nicht als Sitzgelegenheiten dienen. Wenn ein Schaden festgestellt wird, erfolgt unverzüglich Meldung im Sekretariat.
6.3 Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen alle Unfälle mit Personenschaden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, umgehend von der betroffenen Schülerin/von dem betroffenen Schüler bzw. deren/dessen Eltern, dem Sekretariat gemeldet und die Unfallmeldung hierzu ausgefüllt werden.
7 Haftungsausschlüsse
7.1 Es ist zu beachten, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nur während der Unterrichtszeit, auf dem Schulgelände, für den direkten Schulweg sowie bei Schulveranstaltungen gewährleistet ist.
7.2 Wer sich aus Gründen, die von der Schule nicht zu vertreten sind, außerhalb des Schulbereiches aufhält, kann bei einem Schadensfall keine Haftungsansprüche gegen die Schule geltend machen.
7.3 Für Personenschäden und Sachbeschädigungen haften die Verursacher.
7.4 Für Geld, Wertsachen und Garderobe besteht keine Haftung durch die Schule.
8 Folgen bei Verstößen
Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen die Ordnung und ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.
9 Information und Organisation
9.1 Bei allen Fragen informiert das Schulsekretariat. Hier erreicht man auch den Schulleiter, seine Stellvertreter und die Abteilungsleiter. Das Schulsekretariat stellt ebenfalls den Kontakt zu den Verbindungslehrerinnen bzw. -lehrern, den Schülervertretern sowie zu dem Schulelternsprecher bzw. der -sprecherin her.
9.2 Alle An-, Ab- und Ummeldungen zum Besuch der Ludwig-Erhard-Schule erfolgen im Schulsekretariat. Dort melden auch alle Schülerinnen und Schüler jeden Wechsel von Anschrift, Telefon oder Betrieb.
9.3 Fundsachen werden im Schulsekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.
9.4 In allen Klassenräumen sowie im Aufenthaltsbereich stehen Aushangflächen für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Aushang bedarf allerdings jeweils ebenso wie die Verteilung von externen Druckschriften der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.
9.5 Nur in dringenden Notfällen kann vom Sekretariat aus telefoniert werden.
9.6 Die schulrechtlichen Vorschriften (Lehrpläne, Amtsblatt des zuständigen Ministeriums, Schulordnung etc.) können eingesehen werden.
Neuwied, Mai 2020
Die Schulleitung der Ludwig-Erhard-Schule